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Europäische Chemikalienverordnung REACH |

Für die BASF hat REACH eine sehr hohe Priorität. Wir haben den gesetzgebenden Prozess von REACH schon seit den Anfangstagen intensiv verfolgt und zu vielen Aspekten Beiträge geliefert. Obwohl REACH mittlerweile beschlossen wurde, setzt die BASF ihre Bemühungen fort, um aktiv in verschiedenen REACH Implementierungsprojekten (RIPs) der EU-Kommission mitzuwirken.

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Was macht die BASF, um sich auf REACH vorzubereiten?
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Wird die BASF Substanzen, die ich benötige, prä-registrieren und registrieren?
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Muss ich gewährleisten, dass meine Anwendungen im Registrierungsdossier abgedeckt sind?
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Was passiert, wenn meine Anwendungen nicht in der Registrierung berücksichtigt sind?
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Was macht die BASF, um sich auf REACH vorzubereiten?
Um zu gewährleisten, dass die gesamte BASF Gruppe gut auf REACH vorbereitet ist, hat die Arbeit zur Implementierung in der BASF schon 2004 begonnen.
Die vorbereitenden Arbeiten folgen im wesentlichen den Empfehlungen von CE-FIC/VCI. Dabei werden BASF spezifische Anforderungen berücksichtigt. Diese Arbeiten beinhalten das Erstellen eines Substanzinventars, das Zusammentragen von Information zu Anwendung und Exposition sowie das Sammeln und Zusammenstellen von intrinsischen Substanzdaten.
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Wird die BASF Substanzen, die ich benötige, prä-registrieren und registrieren?
Die BASF beabsichtigt alle BASF-Substanzen, die in Europa hergestellt und nach Europa importiert werden zu prä-registrieren. Durch die Arbeit der Prä-Registrierung ist die BASF bestrebt, unnötige Unterbrechungen bei der Lieferung und Vermarktung von Stoffen zu vermeiden. Im Einklang mit den Übergangsbestimmungen der REACH-Verordnung wird die volle Registrierung relevanter Stoffe in den Jahren 2010 bis 2018 erfolgen.
Als nachgeschalteter Anwender wird die BASF mit ihren Lieferanten zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass wichtige Rohstoffe unter REACH berücksichtigt und somit unsere Produktionsprozesse nicht beeinträchtigt werden.
Während die Prä-Registrierung eine Aktivität jedes einzelnen Lieferanten ist, wird die Registrierung eine gemeinsame Aktivität aller Registranten eines bestimmen Stoffes sein. Dies beinhaltet im wesentlichen den von REACH geforderten Austausch von verfügbaren Stoffdaten.
In Übereinstimmung mit unserem strategischen Ziel “Wir helfen unseren Kunden erfolgreicher zu sein”, unterliegt unser Produktportfolio einer ständigen Optimierung entsprechend der Erwartungen und Bedürfnissen unserer Kunden. Da die Registrierung von Stoffen unter REACH in Abhängigkeit von den Produktionsvolumina bzw. Importvolumina bis 2018 dauern wird, sind Vorhersagen bezüglich der Registrierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.
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Muss ich gewährleisten, dass meine Anwendungen im Registrierungsdossier abgedeckt sind?
Die Risikoabschätzung von Anwendungen spielt eine zentrale Rolle im REACH-Konzept und wird einen Informationsaustausch zwischen Lieferant und nachgeschaltetem Anwender erfordern.
Risikoabschätzungen von Anwendungen werden nur erforderlich für Produkte, die als gefährlich eingestufte Stoffe enthalten und diese im Sicherheitsdatenblatt aufführen. Für Produkte, die nicht als gefährlich eingestuft sind oder für Stoffe, die mit weniger als 10 Jahrestonnen produziert werden, werden keine Informationen zur Anwendung benötigt.
Um die Kommunikation zu erleichtern und die Arbeit in der Lieferkette zu reduzieren, unterstützt die BASF zusammen mit den Industrieverbänden die Entwicklung der Anwendungs- und Expositionskategorien (z. B. in den RIPs) zur Harmonisierung und Vereinfachung der Bewertung der anwendungsspezifischen Expositionen.
Derzeitige Fragebögen erheben die erforderlichen Informationen nur in begrenztem Umfang. Um Doppelarbeit für unsere Kunden zu vermeiden, arbeitet die BASF an einer technischen Lösung, die sicherstellt, dass alle Informationen, die vom Kunden benötigt werden, rechtzeitig abgefragt werden. Die BASF empfiehlt auf die Informationen zu Anwendungen und Expositionen im erweiterten Sicherheitsdatenblatt zu warten.
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Was passiert, wenn meine Anwendungen nicht in der Registrierung berücksichtigt sind?
BASF Produkte werden von unseren Kunden für verschiedenste Zwecke eingesetzt. Unser Ziel ist ein breites Anwendungsspektrum unserer Produkte zu unterstützen.
Die Stoffregistrierung wird in der Regel zu einem überarbeiteten Sicherheitsdatenblatt des daraus hergestellten Produkts führen. Erst in dem Moment, wenn der nachgeschaltete Anwender das neue Sicherheitsdatenblatt mit einer Registriernummer erhält, beginnen die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Expositionsszenarien.
Im Falle, dass eine bestimmte Anwendung nicht durch Expositionsszenarien beschrieben wurde, hat der nachgeschaltete Anwender dann 12 Monate Zeit, um seine Anwendung dem Lieferanten anzuzeigen (oder 6 Monate Zeit, um einen eigenen Stoffsicherheitsbericht zu schreiben). Während dieser Zeit kann die Verwendung legal fortgeführt werden (s. Art. 37.3)
Für Produkte, die keine gefährlichen Stoffe enthalten (s. Annex I, 0.6) müssen keine Expositionsszenarien entwickelt werden. Dies gilt auch für Stoffe, die mit weniger als 10 Jahrestonnen produziert werden (s. Art. 10.1). In diesen Fällen werden keine Informationen zur Anwendung benötigt.
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