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Weltweite Richtlinie für Anlagensicherheit
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Primäre und sekundäre Sicherheitsmaßnahmen
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SGU-Betrachtungen der BASF


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Anlagen so zu bauen und zu betreiben, dass Störungen unwahrscheinlich sind, ist unser Ziel. Bei Planung und Bau neuer Anlagen legen wir überall auf der Welt die gleichen anspruchsvollen Sicherheitsmaßstäbe an.
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Weltweite Richtlinie für Anlagensicherheit
 Bei der Planung neuer Anlagen erfassen und bewerten wir die mit der Anlage verbundenen Gefährdungspotenziale für Mensch und Umwelt, entwickeln daraus ein Sicherheits- und Umweltschutzkonzept und überprüfen seine Umsetzung.
In den Prozess von der Konzeption bis zur Inbetriebnahme einer Anlage sind diese Schritte fest integriert. Nur wenn sie vollzogen sind, kann eine Anlage den Betrieb aufnehmen.
Geregelt ist dies durch eine in der ganzen BASF-Gruppe verbindliche Richtlinie. Sie gibt ein fünfstufiges Betrachtungssystem für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU-Betrachtungen) vor, das im Rahmen der Anlagenplanung alle Aspekte von Anlagensicherheit, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz berücksichtigt. Treten dennoch Störungen oder Unfälle auf, werden diese gründlich untersucht und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Zukünftig werden wir Ereignisse mittels neuer Kennzahlen noch systematischer analysieren.
Um einheitliche Sicherheitsstandards durchzusetzen, legen wir weltweit besonderen Wert auf die Aus- und Weiterbildung unserer Sicherheitsexperten. Regelmäßig führen wir Seminare zu Anlagensicherheit und Explosionsschutz durch. Im Vordergrund steht dabei der Austausch über Instrumente zur Verbesserung der Anlagensicherheit, wie die Nutzung neuer Sicherheitskonzepte oder der Risikomatrix. Mit Hilfe der Matrix werden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung mögliche Risiken in BASF-Anlagen nach Auswirkung und voraussichtlicher Eintrittshäufigkeit bewertet. Daraus ergeben sich verschiedene Risikoklassen, aus denen sich entsprechende Schutzmaßnahmen ableiten lassen. Um die Einhaltung der Sicherheitsstandards an Standorten und Anlagen zu überprüfen, führen wir auch regelmäßige Audits durch.

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Primäre und sekundäre Sicherheitsmaßnahmen
 Bei der Planung einer neuen Anlage wird untersucht, inwieweit die identifizierten Gefahren vermieden oder zumindest vermindert werden können, indem zum Beispiel weniger gefährliche Stoffe, Reaktionen oder Reaktionsbedingungen zur Anwendung kommen. Zur Beherrschung der verbleibenden Risiken müssen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Dabei unterscheidet man zwischen Primär- und Sekundärmaßnahmen.
Der Schwerpunkt liegt bei den primären Sicherheitsmaßnahmen. Sie verhindern, dass eine Störung im Betriebsablauf weitergehende Folgen wie etwa das Freisetzen von Substanzen nach sich zieht. Zu diesem Zweck installiert man zum Beispiel Vorrichtungen zur automatischen Abschaltung der Anlage. Sekundäre Sicherheitsmaßnahmen ergänzen dieses Sicherheitskonzept. Sie sollen die Auswirkungen eines dennoch eingetretenen Ereignisses auf ein beherrschbares Maß beschränken. Hierzu zählen Schutzwände, Auffangsysteme und Feuerwehrmaßnahmen.

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