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BASF Visual - BASF Societas Europaea

Fragen und Antworten


Was ist eine Europäische Gesellschaft / SE?
Warum soll die BASF AG in eine SE umgewandelt werden?
Welche Vorteile hat die Umwandlung?
Welche Konsequenzen hat die Umwandlung für Mitarbeiter, Aktionäre, Arbeitnehmer-Vertreter und den Aufsichtsrat?
Wie erfolgt die Gründung und ab wann wird die BASF dann als SE firmieren?
Wo wird der künftige Firmensitz der BASF SE sein?
Wie wird die künftige Unternehmensleitung der BASF SE aussehen?
Welche Auswirkungen hat die Umwandlung auf die Börsennotierung der BASF-Aktien?
Unterscheiden sich die Berichtspflichten der SE von denen der AG?
Wie sieht die Corporate Governance der BASF AG nach der Umwandlung aus?
Hat die Umwandlung für das Unternehmen auch Nachteile und Risiken?
Wie werden die Arbeitnehmer über die geplante Umwandlung informiert?
Hat die Umwandlung der AG in die SE Auswirkungen auf das plus.Aktienprogramm für Mitarbeiter?
Wie sieht der Ablaufplan für die Umwandlung aus?
Was ist eine Europäische Gesellschaft / SE?
Eine Societas Europaea (SE), auch als "Europa AG" bezeichnet, ist eine Rechtsform der Europäischen Union. Mit ihr ermöglicht die EU seit Jahresende 2004 Unternehmen die Gründung von Aktiengesellschaften in den Mitgliedstaaten nach weitgehend einheitlichem Recht.
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Warum soll die BASF AG in eine SE umgewandelt werden?
BASF hat ihre europäischen Strukturen über die letzten 10 Jahre zukunftsgerecht strukturiert und damit wettbewerbsfähiger gemacht. Die Umwandlung in eine SE ist der konsequente Folgeschritt und Ausdruck unseres unternehmerisch gelebten Europas.

Als weltweit führendes Chemieunternehmen bekennt sich die BASF ausdrücklich zu ihrem Heimatmarkt Europa, der Ausgangspunkt ihrer globalen Aktivitäten ist.
Mit der Umwandlung der BASF Aktiengesellschaft in eine SE leistet die BASF einen Beitrag zur fortgesetzten Integration Europas, und unterstützt und fördert so den europäischen Gedanken. Mit ihrer Entscheidung für die SE setzt die BASF ein klares Zeichen für diese neue Rechtsform und die in ihr verwirklichten europäischen Idee und übernimmt damit eine Vorreiterrolle in der Chemieindustrie. Sie ist damit auch Ausdruck der gesellschaftlichen Verantwortung der BASF.

Durch die Integration der europäischen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und die Fortführung der Mitbestimmungskultur setzt BASF in ganz Europa auf Sozialpartnerschaft. Die SE ist eine zeitgemäße und moderne Rechtsform. Sie ermöglicht eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung und Stärkung der Corporate Governance. Dem entspricht ein Aufsichtsrat mit 12 Mitgliedern wesentlich besser. Unter Beibehaltung der Mitbestimmungsqualität werden die Diskussions- und Entscheidungsprozesse deutlich optimiert.

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Welche Vorteile hat die Umwandlung?
Die SE ist eine zeitgemäße und moderne Rechtsform. Die Verkleinerung der Aufsichtsratsgröße auf 12 Mitglieder unter Beibehaltung der Mitbestimmungsqualität leistet dazu einen wichtigen Beitrag.

Die Umwandlung in eine SE öffnet auch die Beteiligung der Arbeitnehmer im Unternehmen stärker für die europäischen Arbeitnehmer als dies bei einer rein nationalen Gesellschaftsform wie der Aktiengesellschaft möglich ist. Durch die Integration der europäischen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und die Fortführung der Mitbestimmungskultur setzt BASF in ganz Europa auf Sozialpartnerschaft.

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Welche Konsequenzen hat die Umwandlung für Mitarbeiter, Aktionäre, Arbeitnehmer-Vertreter und den Aufsichtsrat?
Grundsätzlich hat die Umwandlung der BASF AG in eine Europa-AG keine Auswirkungen. Für alle Vertragspartner der BASF ändert sich nur der Name.

Für die Mitarbeiter hat die Umwandlung in eine SE keine Auswirkungen. Ihre Arbeitsverträge werden wie bisher mit der betreffenden Konzerngesellschaft fortgeführt. Auch die bestehenden Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge bleiben nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung bestehen. Die bestehenden betrieblichen Arbeitnehmervertretungen bleiben ebenso erhalten wie die Unternehmensmitbestimmung bei Tochtergesellschaften. Mit der Umwandlung sind auch keine anderweitigen Maßnahmen vorgesehen oder geplant, die Auswirkung auf die Situation der Arbeitnehmer hätten.

Die Rechte der Aktionäre auf der Hauptversammlung der BASF AG bzw. SE (also z.B. das Rederecht, Fragerecht und Stimmrecht) ändern sich durch die Umwandlung in eine SE nicht. Die Organisation und der Ablauf der Hauptversammlung sowie das Abstimmungsverfahren richtet sich im Wesentlichen nach den nationalen aktienrechtlichen Vorschriften, also dem deutschen Aktiengesetz.

Die Umwandlung hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Rechte der Arbeitnehmer-Vertreter im Aufsichtsrat. Die konkrete Ausgestaltung der Mitbestimmung im Aufsichtsrat wird in einer Beteiligungsvereinbarung festgelegt, die zwischen der Unternehmensleitung und einem Besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer verhandelt wird.

Durch die Umwandlung der BASF AG in eine SE ändert sich nichts an den Rechten und Pflichten des Aufsichtsrats. Auch für den Aufsichtsrat gelten im Wesentlichen die Regelungen des deutschen Aktiengesetzes.

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Wie erfolgt die Gründung und ab wann wird die BASF dann als SE firmieren?
Zunächst müssen unsere Aktionäre auf der Hauptversammlung am 26. April 2007 ihre Zustimmung zur Umwandlung erteilen. Nach der Hauptversammlung werden ab Juni 2007 Verhandlungen zwischen Unternehmensleitung und den Arbeitnehmern über die Beteiligung in der SE geführt. Hierzu wird zuvor ein Besonderes Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer gebildet, in dem Repräsentanten der Arbeitnehmer aus grundsätzlich allen europäischen Ländern vertreten sind. Nach Abschluss der Verhandlungen (voraussichtlich im Dezember 2007) kann die Umwandlung zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. Mit der Eintragung der Umwandlung im Handelsregister wird die BASF als SE firmieren. Wir rechnen damit Anfang 2008.
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Wo wird der künftige Firmensitz der BASF SE sein?
Die BASF SE wird ihren Sitz unverändert in Ludwigshafen haben. Vorstand und Aufsichtsrat bekennen sich ganz klar zu diesem Standort, an dem das Unternehmen seine historischen Wurzeln hat.
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Wie wird die künftige Unternehmensleitung der BASF SE aussehen?
Die BASF SE wird wie bisher die BASF AG eine dualistische Leitung haben, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Im Aufsichtsrat werden die Arbeitnehmer weiterhin paritätisch, d.h. mit der Hälfte der Mitglieder, vertreten sein. Die SE bietet allerdings die Möglichkeit die Gesamtzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf 12 zu verringern.
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Welche Auswirkungen hat die Umwandlung auf die Börsennotierung der BASF-Aktien?
Die Umwandlung hat keine Auswirkungen auf den Börsenhandel der Aktien der bisherigen BASF-Aktionäre. Diese können auch nach Umwandlung in die BASF SE ihre Aktien unverändert an jeder Börse handeln, an der die BASF-Aktien notiert sind. Es bedarf keiner Börsenzulassung der Aktien der BASF SE, da durch die Umwandlung die Gesellschaft weder aufgelöst noch neu gegründet wird. Die Umwandlung bewirkt, dass die bisherigen Aktionäre der BASF AG mit Wirksamwerden der Umwandlung in eine SE automatisch Aktionäre der BASF SE sind. Die Aktien der BASF SE sind wie zuvor die Aktien der BASF AG im Dax enthalten.
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Unterscheiden sich die Berichtspflichten der SE von denen der AG?
An der Finanzberichterstattung und anderen Berichtspflichten ändert sich grundsätzlich nichts. Die Berichtspflichten richten sich nach den Regeln einer deutschen Aktiengesellschaft. Darüber hinaus gelten die Berichtsanforderungen der Börsen, an denen wir gelistet sind, unverändert fort.
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Wie sieht die Corporate Governance der BASF AG nach der Umwandlung aus?
Am System der Corporate Governance der BASF AG ändert sich durch die Umwandlung in eine SE nichts. Die Organe der BASF SE werden – wie bei der AG – neben der Hauptversammlung der Vorstand und der Aufsichtsrat sein (sog. zweistufiges Leitungssystem). Von der Möglichkeit der Umstellung auf ein einstufiges Leitungssystem bestehend aus einem Verwaltungsrat anstelle von Vorstand und Aufsichtsrat wird im Rahmen der Umwandlung kein Gebrauch gemacht. Die SE bietet allerdings die Möglichkeit die Gesamtzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf 12 zu verringern. Die Mitbestimmungsqualität bleibt erhalten.
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Hat die Umwandlung für das Unternehmen auch Nachteile und Risiken?
Die neue Rechtsform der SE hat für die BASF keine Nachteile oder Risiken.
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Wie werden die Arbeitnehmer über die geplante Umwandlung informiert?
Im Rahmen einer Presseinformation hat die BASF am 27.02.2007 ihre Arbeitnehmer sowie die breite Öffentlichkeit über die geplante Umwandlung informiert.

Darüber hinaus bieten wir über eine gesonderte Seite im Intranet und Internet die wichtigsten Informationen zur geplanten Umwandlung an. Wir haben außerdem Ansprechpartner benannt, die bei aufkommenden Fragen kontaktiert werden können.

Mitte März wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ein Informationsschreiben mit detaillierten Informationen zur geplanten Umwandlung und den Auswirkungen der Umwandlung auf die Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen erstellt. In diesem Schreiben werden die Arbeitnehmer zudem aufgefordert, ihre Vertreter für das Besondere Verhandlungsgremium zu benennen. Dieses Informationsschreiben wird allen betroffenen Arbeitnehmervertretungen sowie allen Arbeitnehmern, die nicht in Arbeitnehmervertretungen organisiert sind, in allen betroffenen EU- und EWR-Staaten zugesandt.

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Hat die Umwandlung der AG in die SE Auswirkungen auf das plus.Aktienprogramm für Mitarbeiter?
Nein. Die Umwandlung in eine SE hat keine Auswirkungen auf das plus.Aktienprogramm für Mitarbeiter. Das deutsche Aktienrecht, das hierfür Rechtsgrundlage ist, gilt auch nach der Umwandlung in eine SE weiter.
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Wie sieht der Ablaufplan für die Umwandlung aus?
16.03.07
Einladung zur Hauptversammlung inklusive ausführlicher Dokumente zur Umwandlung  mehr
26.04.07
Beschluss der Hauptversammlung über die Umwandlung
Mitte Juni
Beginn der Verhandlung über Beteiligungsvereinbarung
Mitte Dez.
Abschluss der Verhandlungen
1. Quartal 2008
Eintragung der BASF SE im Handelsregister


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News

10.09.2007
Umwandlung in SE: Die Verhandlungen laufen


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