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Informationen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsvertretung |

Bitte beachten Sie, dass die Hinterlegung der Aktien Sie nicht am Verkauf oder dem Verleih Ihrer Bestände hindert. Nach deutschem Recht können Sie Ihre Anteile jederzeit, auch nach der Hinterlegung veräußern. In diesem Fall verwirken Sie lediglich Ihr Recht, die Hauptversammlung zu besuchen und Ihr Stimmrecht auszuüben.

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