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BASF kündigt neues Aktienrückkaufprogramm an
 Der Vorstand der BASF SE hat am 19. Juni 2008 ein neues Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Das Programm im Umfang von insgesamt 3 Milliarden € soll bis zur Jahresmitte 2010 abgeschlossen werden. Mit dem Aktienrückkauf kann auf Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 24. April 2008 sofort begonnen werden.
Ziel des Aktienrückkaufs ist es, die Kapitalstruktur zu optimieren und das Ergebnis je Aktie zu erhöhen. Die Aktien sollen eingezogen und das Grundkapital der BASF SE entsprechend herabgesetzt werden.
Das im Februar 2007 für die Jahre 2007 und 2008 angekündigte Aktienrückkaufprogramm über 3 Milliarden € hat die BASF vorzeitig abgeschlossen. Insgesamt wurden seit Jahresbeginn 2007 bis einschließlich 17. Juni 2008 für rund 3 Milliarden € zirka 33,7 Millionen Stück eigene Aktien zum Kurs von durchschnittlich 88,91 € erworben. Dies entspricht 7,1% des aktuellen Grundkapitals der BASF SE. Die zurückgekauften Aktien wurden bereits oder werden noch in diesem Jahr eingezogen.
Erwerbspreis pro Jahr in Mio Euro

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Übersicht zum Aktienrückkauf1


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Stückzahl
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% vom Grundkapital
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Durchschnitts- erwerbspreis (€)
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Erwerbspreis gesamt (Mio. €)
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2007
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42.990.000
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4,3
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44,18
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1.900
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2006
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29.398.000
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2,9
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31,92
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938
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2005
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52.124.458
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4,8
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27,53
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1.435
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2004
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32.406.000
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2,9
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22,40
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726
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2003
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27.346.000
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2,4
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18,28
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500
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2002
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26.170.000
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2,2
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19,10
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500
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2001
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61.550.000
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5
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21,11
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1.299
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2000
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31.713.000
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2,6
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22,07
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700
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1999
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15.792.400
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1,3
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16,19
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256
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1 Angepasst an Aktiensplit im Verhältnis 1:2 in 2008

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Bestimmungen zum Aktienrückkauf
 Die Gesellschaft wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder im Wege eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots. Der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis pro Aktie darf vorbehaltlich Satz 5 den höchsten am Erwerbstag an der Frankfurter Wertpapierbörse im Parkett- und Computerhandel festgestellten Börsenkurs (zuzüglich Kosten und Gebühren) nicht überschreiten. Er darf maximal 25 % darunterliegen. Im Fall eines öffentlichen Erwerbsangebots darf der angebotene und gezahlte Erwerbspreis pro Aktie bis zu 10 % über dem höchsten Börsenkurs des dritten Börsentags vor der Veröffentlichung des Erwerbsangebots liegen.
Der Vorstand darf auf Grund dieser Ermächtigung erworbene Aktien vorbehaltlich der Sätze 8 und 9 nur nach einem entsprechenden weiteren Beschluss der Hauptversammlung, der einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bedarf, veräußern. Unabhängig davon wird der Vorstand ermächtigt, die auf Grund der Ermächtigung erworbenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen und das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals herabzusetzen.
Der Vorstand ist ermächtigt, auf der Grundlage dieser Ermächtigung erworbene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats für den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien zu verwenden. Soweit die Aktien nach der im vorstehenden Satz 8 genannten Ermächtigung veräußert oder überlassen werden, ist das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien ausgeschlossen. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Einziehung und ihrer Wiederveräußerung können jeweils ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, ausgeübt werden. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien und zu ihrer Wiederveräußerung können darüber hinaus nach Wahl des Vorstands auch durch Gesellschaften der BASF-Gruppe oder für Rechnung der Gesellschaft oder Gruppengesellschaften durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum 25. Oktober 2008 befristet.
Die von der Hauptversammlung am 4. Mai 2006 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien endet mit Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung, soweit der Vorstand ermächtigt wird, Aktien zu erwerben. Die gleichzeitig erteilten Ermächtigungen zur Einziehung darunter erworbener Aktien und zur Verwendung der Aktien zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen bleiben bestehen.
Dem Antrag wurde mit einer Zustimmung von 99,64% stattgegeben. Auf Seite 4 der Einladung zur Hauptversammlung finden Sie zusätzliche Erläuterungen.

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